Grundrente: mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner
Sie ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Zuschlag zur Rente.
Ihn erhalten neue Rentner, aber auch, die schon Rente beziehen.
Dazu gehören auch Erwerbsminderungsrenten und Witwen/Wittwerrenten.
Die Grundrente erkennt die Lebensleistung derer mit niedrigem Verdienst an.
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann und über das
gesamte Erwerbsleben unterdurchschnittlich verdient hat, kann einen
Grundrentenzuschlag erhalten. Auch anerkannte Kindererziehungszeiten
und Pflege zählen zu den Grundrentenzeiten.
Ab 1. Juli 2021 beginnen die ersten Auszahlungen