Das Berliner Neutralitätsgesetz
Im Jahr 2005 hat der Senat das Berliner Neutralitätsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz hat sich bewährt und sollte nicht verwässert werden.
Das Neutralitätsgesetz verpflichtet Mitglieder der Justiz (Staatsanwälte, Richter und Polizei) und pädagogisches Personal (z.B. Lehrer), bei der Ausübung dienstlicher Pflichten in der Öffentlichkeit Neutralität zu wahren. Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen während ihrer Dienstzeit den Bürgerinnen und Bürgern keine persönlichen Weltanschauungen aufdrängen. Sie dürfen im Dienst weder ein Kreuz, eine Kippa oder ein Kopftuch offen tragen. Ein Richter, der eine Kippa trägt, sollte z. B. keinen Araber verurteilen. Durch die Wahrung der Neutralität verhindern wir Benachteiligungen. Wir dürfen die Staatliche Neutralität unter keinen Umständen leichtfertig verspielen. Die sachliche Arbeit geht vor.
Die Berliner Bürgerin/Bürger, die das Rathaus, das Bezirksamt, eine Fachhochschule, eine Kita oder eine Grundschule aufsucht, ist weder am privaten Leben noch an persönlichen Einstellungen der Dienstkräfte interessiert. Die Berliner Grünen versuchen immer wieder, das Tragen des Kopftuchs im Gericht durchzusetzen. Die freie Ausübung der Religion dürfe nicht verwehrt werden. Das Tragen eines Kreuzes, einer Kippa etc. zählt nicht zur Ausübung der Religion; der Träger zeigt allein seine Religionszugehörigkeit an. In der Freizeit ist das kein Problem.