Willensbekundungen

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Prof. Dr. Zippel referierte ausführlich zu diesem interessanten Thema, das uns nachdenken lassen sollte, ob jeder von uns Vorsorge getroffen hat.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind immer handschriftlich und unterschrieben auszufertigen. Einzige Ausnahme besteht dann, wenn ein Notar die Dokumente beglaubigt. So beugt man unliebsamen "Überraschungen" im Ernstfall vor. Auch sollte man etwa alle 5 Jahre die Dokumente auf Aktualität prüfen, da z. B. bei der Patientenverfügung der medizinische Fortschritt zu beachten ist. Die Dokumente können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin hinterlegt werden. Hier erfolgt im Bedarfsfall Nachfrage durch die Klinik usw., so dass schnell Klarheit besteht.