Grundrente: mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

Das Gesetz zur Grundrente ist im Januar 2021 in Kraft getreten.

Sie ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Zuschlag zur Rente.

Ihn erhalten neue Rentner, aber auch, die schon Rente beziehen.

Dazu gehören auch Erwerbsminderungsrenten und Witwen/Wittwerrenten.

Die Grundrente erkennt die Lebensleistung derer mit niedrigem Verdienst an.

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann und über das

gesamte Erwerbsleben unterdurchschnittlich verdient hat, kann einen

Grundrentenzuschlag erhalten. Auch anerkannte Kindererziehungszeiten

und Pflege zählen zu den Grundrentenzeiten.

Ab 1. Juli 2021 beginnen die ersten Auszahlungen